Steiermark Förderung - Speichersysteme
1. Folgende Brutto Speicherkapazitäten müssen vorhanden sein: Blei-Säure- oder Blei-Gel- Technologie - mindestens 1,5 kWh und -
je 1,5 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung. Sonstige Technologien (z.B. Lithium-Ionen) - mindestens 1 kWh und - je
1 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung.
2. Es muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren durch die Herstellerin/ den Hersteller gewährleistet
sein bzw. muss die Rücknahme verpflichtend geregelt sein. Der Zeitwert ist zumindest für dieselbe Dauer auf Basis einer linear
angenommenen jährlichen Abschreibung zu berechnen.
Fördersatz
Energiespeicher Blei-Säure oder
Blei-Gel: Euro 200, je kWh
Bruttospeicherkapazität, max. 7,5kWh
Energiespeicher, sonstige (z.B. Lithium-Ionen): Euro 500, je kWh
Bruttospeicherkapazität, max. 5kWh