Steiermark Förderung - Speichersysteme

 

1. Folgende Brutto Speicherkapazitäten müssen vorhanden sein: Blei-Säure- oder Blei-Gel- Technologie - mindestens 1,5 kWh und -

    je 1,5 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung. Sonstige Technologien (z.B. Lithium-Ionen) - mindestens 1 kWh und - je

    1 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung.

 

2. Es muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren durch die Herstellerin/ den Hersteller gewährleistet 

    sein bzw. muss die Rücknahme verpflichtend geregelt sein. Der Zeitwert ist zumindest für dieselbe Dauer auf Basis einer linear

    angenommenen jährlichen Abschreibung zu berechnen.

Fördersatz

Energiespeicher Blei-Säure oder Blei-Gel:                       Euro 200, je kWh Bruttospeicherkapazität,                max. 7,5kWh

Energiespeicher, sonstige (z.B. Lithium-Ionen):             Euro 500, je kWh Bruttospeicherkapazität,                 max. 5kWh