Wien Förderung - Speichersysteme
Gefördert wird die Neuerrichtung stationärer Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie in Kombination mit einer
Photovoltaik-Anlage.
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Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh
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Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal die ersten 5 bzw. 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro pro kWh
Speichernennkapazität oder maximal 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des
LMS gewährt.