Kärnten Förderung - Speichersysteme
Förderung von Stromspeichern in Gebäuden, die öffentlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden. Eine
überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstromes muss gewährleistet sein.
Wichtigste Informationen zur Förderung
- Gefördert werden stationäre Stromspeicher auf Lithium-Technologie-Basis für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen
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Pro Standort wird nur ein Speichersystem gefördert
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Errichtung durch ein dazu befugtes Unternehmen
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Für das Speichersystem ist die Vorlage einer 10 Jahresgarantie notwendig
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Nachweis für überwiegende Eigennutzung des PV-Stromes (dies
bedeutet, dass mindestens 500 kWh pro kWp und Jahr für die Eigennutzung herangezogen werden)
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Pro Standort werden max. 10 kWh
Nennkapazität gefördert
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Fördersatz: 300,-- Euro/kWh Nennkapazität
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Zuschlagmöglichkeiten: + 50 Euro/kWh Nennkapazität für Anlagen in einer Klima- und Energiemodellregion (KEM) bzw. einer
e5-Gemeinde
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Förderantrag ist mit 40 % der Kosten (excl. MwSt.)
begrenzt
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Antragstellung bis
31.12.2016
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Keine weitere Förderung einer öffentlichen
Stelle für das Speichersystem